Mit Video. Düsseldorf bekommt mehr Bänke mit Armlehnen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt rüstet Bänke in städtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und im Wildpark nach. Damit setzt die Stadt einen Impuls des Düsseldorfer Seniorenrats um. Zum Auftakt haben Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Gründezernentin Helga Stulgies und Ulrike Schneider, Vorsitzende des Seniorenrats, zusammen mit Mitarbeitern des Gartenamts eine der ersten Bänke im Volksgarten aufgestellt.
"Das Gartenamt rüstet aktuell 290 Bänke im Stadtgebiet nach und bereitet sich auf 200 weitere Nachrüstungen in den kommenden Wochen und Monaten vor. Damit baut die Stadt auf die Bestände in den Grünanlagen auf, die bereits über Armlehnen verfügen - zum Beispiel im Nordpark und im Schlosspark Benrath", sagt Gründezernentin Helga Stulgies.
"Der Seniorenrat setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, öffentliche Bänke nur noch mit Armlehnen aufzustellen. Im Mai hat der Oberbürgermeister den Seniorenrat besucht und sofort zugesagt, die Anregung umzusetzen", sagt Ulrike Schneider, Vorsitzende des Seniorenrats.
Zum Start im Volksgarten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zehn Bänke mit Armlehnen aufgestellt, fünf weitere Bänke folgen zeitnah. Darüber hinaus sind bereits 40 Bänke am Rheinufer umgerüstet. In den kommenden Wochen stellt das Gartenamt 40 neue Bänke mit Armlehnen im Hofgarten auf, 60 weitere Bänke im Stadtgebiet sowie 100 Bänke in Friedhöfen werden mit Armlehnen umgerüstet. Hinzu kommen 35 bereits nachgerüstete Bänke im Wildpark.
Außerdem bestellt das Gartenamt Armlehnen, mit denen 200 weitere Bänke in Düsseldorf nachgerüstet werden können. Die Kosten, um eine Standard-Bank nachzurüsten, betragen rund 50 Euro pro Armlehne, das heißt 100 Euro pro Bank. Die Arbeiten erledigt die hauseigene Schreinerei des Gartenamts.
Für die Zukunft plant das Gartenamt, die Sitzbänke sukzessiv bedarfsgerecht nachzurüsten. Die Mitarbeiter prüfen bei Neuanschaffungen und Ersatzaufstellungen in Zukunft stets, ob die Bänke mit Armlehnen ausgestattet werden können. Ausnahmen können zum Beispiel Sitzgelegenheiten auf Schulhöfen, in Kitas sowie Picknick-Tische oder Jugendbänke auf Spielplätzen sein.
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